Können ökonomische Maßnahmen einen Beitrag zur Verringerung der Emissionen leisten?
Wenn die Luftfahrtindustrie die Möglichkeiten zur Verringerung der Emissionen durch Technologien, Flugbetriebs- und Infrastrukturverbesserungen erst einmal optimal ausgeschöpft hat, kann sie sich den wirtschaftlichen Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Auswirkungen auf den Klimawandel zuwenden. Derartige Maßnahmen sollten zunächst eingesetzt werden, um der Forschung, der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien Vorschub zu leisten - nicht als Instrument zur Unterdrückung der Nachfrage. Vielmehr gilt es, die Nutzung von Steuergutschriften und Direktfinanzierung als Anreiz zur Förderung neuer Technologieprogramme zu untersuchen und Unternehmen auf diese Weise zu Investitionen in neues, effizienteres Fluggerät anzuregen.
Während die durch die nationale Luftfahrt verursachten Emissionen durch das Kyoto-Protokoll geregelt sind, trifft dies auf den internationalen Luft- und Schiffsverkehr wegen der Schwierigkeit, die entsprechenden Emissionen spezifischen Ländern zuzuordnen, nicht zu. Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr sind daher nicht in den Zielvorgaben für die Verringerung der CO2-Emissionen enthalten, zu denen sich die Unterzeichner des Kyoto-Abkommens verpflichtet haben. Stattdessen einigten sich die Regierungen darauf, durch die Luftfahrtbehörde der Vereinten Nationen, die International Civil Aviation Organisation (ICAO), auf die Einschränkung oder Reduzierung derartiger Emissionen hinzuarbeiten.

General Electrics GEnx-1B und Rolls Royces Trent 1000 - zwei Triebwerke auf dem neuesten Stand der Technik. Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung durch Steuerermäßigungen und direkte Finanzierungsangebote könnten Innovationen im Umweltbereich positive Impulse verleihen.
Emissionshandel
Ein Instrument zur Einschränkung von Emissionen ist der Emissionshandel. Dabei wird eine Obergrenze für Emissionen festgelegt, und Unternehmen können ihre jeweiligen Reduktionsziele durch den Kauf und die Veräußerung von Emissionszertifikaten erfüllen. Ein globales Emissionshandelssystem wäre eine mögliche Option, die die ICAO als Maßnahme zur Emissionsverringerung in Betracht ziehen könnte.
Ein Emissionshandelssystem kann Unternehmen zusätzliche finanzielle Anreize zur Bekämpfung der globalen Erwärmung bieten, da Emissionszertifikate einen Barwert haben. Firmen, denen es gelingt, ihre eigenen Emissionen zu reduzieren, können also überschüssige Zertifikate an Unternehmen verkaufen, die ihre Emissionsvorgaben nicht einhalten können.
Da Emissionshandelssysteme eine Obergrenze für alle Emissionen setzen, sind die Umweltvorteile insgesamt gesichert. Der Emissionshandel ist eine Möglichkeit, die zur Regulierung der Gesamtmenge der durch Flugreisen verursachten CO2-Emissionen in Frage kommt, solange das entsprechende System ordnungsgemäß gestaltet ist. Jedes derartige System muss offen - d.h. zum Handel mit anderen Sektoren fähig - und global sein. Des Weiteren muss es die Zustimmung aller involvierten Regierungen haben.
Ein gut konzipiertes System zielt darauf ab, der Flugindustrie die Umsetzung ihrer Zielvorgaben zum Abbau ihrer CO2-Emissionen parallel zur nachhaltigen Weiterführung ihrer Geschäfte und der nachhaltigen Fortsetzung ihres Wachstums zu ermöglichen. Die Luftfahrtbranche hält durchdachte Systeme zum Emissionshandel für vorteilhafter als Kraftstoffsteuern und Emissionsabgaben, da derartige Maßnahmen keine direkten Vorzüge für die Umwelt haben und den Fluggesellschaften lediglich die Ressourcen entziehen, die diese zur Investition in technologische Verbesserungen benötigen.
Derzeit ist der internationale Flugverkehr durch keinerlei Emissionshandelssysteme gedeckt, wird jedoch ab 2012 in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union integriert.
Die Luftfahrtindustrie vertritt die Meinung, dass derartige Systeme durch die ICAO anstatt durch einzelne Länder und Regionen eingerichtet werden sollten, um sicherzustellen, dass sie auf möglichst effektive Weise gestaltet werden. Ein global agierender Sektor erfordert eine globale Lösung für globale Probleme.

Der Emissionshandel bietet eine praktikable Lösung auf der Basis von Anreizen zur Einschränkung von Emissionen. Ein gut konzipiertes, auf internationaler Ebene vereinbartes System böte die größten Umweltvorteile.
Ökosteuern
Ökosteuern schaffen Zusatzkosten für jeden Flug - und zwar in Form eines Aufschlags pro befördertem Passagier, pro Start oder Landung oder pro Hin- bzw. Rückflugabschnitt. Ökosteuern zielen darauf ab, die Nachfrage nach Flugreisen zu beeinflussen, sodass manche Passagiere letzten Endes aus Preisgründen von der Marktteilnahme ausgeschlossen werden.
In zahlreichen Fällen bietet sich für Reisende jedoch keine vernünftige Alternative zum Lufttransport an.
Die Luftfahrtindustrie ist der Ansicht, dass Ökosteuern keine brauchbare Lösung zur Handhabung der Klimafolgen des Flugverkehrs bilden, da sie der Branche die finanziellen Ressourcen nehmen, die für Investitionen in Forschung und Entwicklung benötigt werden. In fast allen Fällen wurden die durch eine derartige Besteuerung von Regierungen eingenommenen Gelder nicht in Maßnahmen für Umweltverbesserungen reinvestiert – die in Großbritannien eingeführte Air Passenger Duty (Flugpassagierabgabe) ist ein entsprechendes Beispiel.
Kraftstoffsteuer
Kraftstoffsteuern sind zusätzliche Steuern, die für Treibstoff erhoben werden. Treibstoff bildet bereits jetzt den größten Kostenpunkt für die Flugindustrie. Da es sich bei der Luftfahrtindustrie um eine von Natur aus international operierende Branche handelt, sind auch Kraftstoffsteuern im Allgemeinen kein effektives Instrument zur Verringerung der von ihr verursachten Emissionen. Fluglinien sollten Zwischenstopps zum Auftanken nach dem Gesichtspunkt der Effizienz planen und nicht aufgrund steuerlicher Erwägungen. Aus diesem Grund enthebt das Chicagoer Abkommen internationale Flüge von der Zahlung von Kraftstoffsteuern, um unilaterale fiskalische Maßnahmen zu verhindern.
Informieren Sie sich über das Abkommen der Luftfahrtindustrie gegen den Klimawandel (Aviation Industry Commitment to Action on Climate Change Declaration) »